Eine
Ware im Sinne der
Wirtschaftswissenschaften ist ein materielles
Wirtschaftsgut, welches Gegenstand des Handelsverkehrs ist oder als Gegenstand des Warenumsatzes in Betracht kommen könnte. Im Unterschied zur
Dienstleistung steht bei einer Ware die materielle
Produktion oder der materielle Wert im Vordergrund. In speziellen Teilbereichen der
Volkswirtschaftslehre (
Wirtschaftstheorie) kann Ware allgemein für alle Güter stehen, die auf einem Markt angeboten und nachgefragt werden. Im
Zollrecht werden alle körperlichen Gegenstände als Ware bezeichnet.