Der
Scheck (auch
Check,
Cheque) ist ein
Wertpapier, das eine unbedingte
Zahlungsanweisung eines Kunden eines
Kreditinstituts an seine Bank (Bezogener) enthält, an einen Dritten (Begünstigter, Remittent) auf Sicht (d. h. gegen Vorlage des Papiers beim Angewiesenen) eine bestimmte Geldsumme zu zahlen. Beim Verrechnungsscheck erfolgt die Zahlung nicht in bar, sondern im Wege der Gutschrift beim Begünstigten.