Schuldner ist eine
natürliche oder
juristische Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen
Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft. Der Schuldner ist mithin verpflichtet, dem
Gläubiger aus dem bestehenden Schuldverhältnis eine bestimmte Leistung zu erbringen. Komplementärbegriff zu Schuldner ist mithin der Gläubiger.