Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz sind abgegrenzte
Landschaftsbestandteile, bei denen die Nutzung erheblichen Einschränkungen unterliegt und deren Entwicklung nur noch im Sinne der jeweils für
schutzwürdig erachteten Ziele des
Natur- und
Landschaftsschutzes erfolgen soll. Die Unterschutzstellung soll helfen, die besondere Funktion dieser Gebiete – wie zum Beispiel die Lebensraumfunktion für gefährdete Tiere und Pflanzen – dauerhaft zu sichern. Es gibt mehrere Schutzgebietskategorien, die sich vor allem nach jeweiligem Landesrecht, Schutzzweck, Rechtsgrundlage und zuständiger Verwaltungsebene unterscheiden.