Sklaverei bezeichnet den Zustand, in dem Menschen vorübergehend oder lebenslang als Eigentum anderer behandelt werden. Bei der Sklaverei im engen Sinne der Geschichtsschreibung war das Recht, Sklaven zu erwerben, zu verkaufen, zu mieten, zu vermieten, zu verschenken und zu vererben,
gesetzlich verankert. Die Sklavengesetze regelten die
privat- und
strafrechtlichen Gesichtspunkte der Sklavenhaltung und des Sklavenhandels; darüber hinaus bestimmten sie auch, welche
Rechte den Sklaven zugestanden wurden. In vielen sklavenhaltenden Staatswesen behielten Sklaven eine gewisse
Rechtsfähigkeit und konnten z. B. die
Gerichte anrufen oder Eigentum erwirtschaften, das es ihnen eventuell erlaubte, durch Selbstkauf die
Freiheit zu erlangen. In manchen Staatswesen war Sklaverei
erblich, d. h. die Nachkommen von Sklaven waren ebenfalls unfrei.