Sorgerecht bezeichnet im
Rechtswesen, insbesondere im
Familienrecht, das Recht eines
Elternteils, seine
biologischen oder rechtlichen
Kinder im eigenen
Haushalt zu versorgen, zu betreuen und zu erziehen. Strittig ist das Sorgerecht häufig bei einem Getrenntleben der Eltern, sowie in Fällen, in denen weitere Parteien – beispielsweise Behörden – Entscheidungsrechte über den Aufenthalt von Kindern ausüben.