Ein Staatsanwalt (feminine Form: Staatsanwältin), in manchen Staaten auch Procurator, Procureur bzw. Prosecutor genannt, ist bei Gericht oberster Vertreter der Anklage. Er ist in vielen Ländern ein Staatsbediensteter, in Deutschland z. B. ein Beamter im höheren Justizdienst in einer Staatsanwaltschaft und damit ein Organ der Rechtspflege.