Der Begriff
Stadtwirtschaft wird insbesondere in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen als Bezeichnung für ein Unternehmen oder eine organisatorische Einheit verwendet, die Tätigkeiten der
Abfallentsorgung und
Straßenreinigung innerhalb von kommunalen
Gebietskörperschaften erbringt. Dieser Begriff der Stadtwirtschaft ist nicht mit dem Begriff Stadtwirtschaft in der
Wirtschaftsstufentheorie zu verwechseln.