Ein
Stammbaum (
neuzeitliche Lehnübertragung von
mittellateinisch arbor consanguinitatis = Baum der
Blutsverwandtschaft) ist im allgemeinen Sinne die baumförmige Darstellung der Abstammung von Lebewesen, Sachen oder Ideen voneinander, ausgehend von einem oder zwei zugrundeliegenden Exemplaren an der Baumwurzel. In der
Genealogie (Familiengeschichtsforschung) ist ein Stammbaum die Darstellung der namentlich bekannten
Nachkommen einer (früheren) Person oder eines Paares; dabei wird die Person oder das Paar zuunterst angezeigt mit nach oben verzweigenden Verbindungslinien zu ihren „Abkömmlingen“ und deren Nachfahren.