Das
Strafrecht Englands und Wales’ bezeichnet den Teil des Rechts von England und Wales, der sich mit den Bestandteilen und Konsequenzen strafbarer Handlungen beschäftigt. Das englische
Strafrecht ist in großen Teilen nicht gesetzlich geregelt, sondern in der Tradition des
common law Richterrecht. Die Straftat setzt sich im englischen Recht aus
actus reus und
mens rea zusammen.