Takelage (auch
Takelwerk) bezeichnet das
stehende Gut und Teile des
laufenden Guts eines
Segelschiffes. Genauer sind dies die (feststehenden) Masten und das Tauwerk, das die Masten hält (
Wanten, Stage), und die
Spieren, Blöcke und Beschläge, sofern sie an den Masten und Spieren befestigt sind, sowie der Teil des
Laufenden Guts, der zum Bedienen der Segel notwendig ist, aber nicht am Schiff befestigt wird (hauptsächlich
Fallen, aber auch
Dirk,
Toppnant und Baumniederholer). Nicht zur Takelage gehören die Segel selbst und die
Schoten, obwohl letztere zum laufenden Gut gehören. Der Begriff ist abgeleitet von
der Takel, einer schweren
Talje mit zwei mehrscheibigen
Blöcken (Flaschenzüge). Aus dem Englischen ist hierfür auch der Begriff
Rigg (von
engl. rig, vom
angelsächsischen „wrigan“ oder
„wrihan“, deutsch
„kleiden“) gebräuchlich. Entsprechend wird ein Schiff auch
aufgetakelt oder
geriggt.