Das
tingsrätt ist in
Schweden und
käräjäoikeus in
Finnland die unterste Instanz der
ordentlichen Gerichtsbarkeit in Straf- und Zivilsachen. Es ist insoweit vergleichbar mit einem deutschen
Amts- oder
Landgericht. Nächsthöhere Instanz ist das
hovrätt, letzte Instanz der
högsta domstolen in Schweden und das
korkein oikeus/högsta domstolen in Finnland. Die tingsrätter wurden 1971 einheitlich in ganz Schweden eingerichtet und 1993 in Finnland. Zuvor bestanden in den größeren Städten Schwedens ein
rådhusrätt und andernorts ein
häradsrätt. Die Anzahl der tingsrätter in Schweden sank von zunächst 100 auf derzeit (2009) 53.