Die
Untersuchungshaft – häufig kurz
U-Haft genannt – ist eine verfahrenssichernde Ermittlungsmaßnahme im Rahmen der Ermittlung einer
Straftat. Die Untersuchungshaft darf nur durch den
Richter durch
Haftbefehl und ein Ersuchen um Aufnahme zum Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet werden. Ihr geht in aller Regel eine
Festnahme durch die
Polizei oder die
Staatsanwaltschaft voraus. Der Beschuldigte muss einem Haftrichter vorgeführt werden.