Vater bezeichnet einen männlichenElternteil einer Person; seine Vaterschaft kann sich auf einen, zwei oder alle drei Teilbereiche der Elternschaft beziehen:
der biologische Vater war der Erzeuger der männlichen Keimzelle (Sperma) für die Zeugung der Person, er ist mit ihr blutsverwandt
der rechtliche Vater hat Elternrechte und -pflichten und trägt die rechtliche Verantwortung für die Person, auch im Falle ihrer Adoption durch ihn
der soziale Vater übernimmt persönliche Verantwortung und umsorgt die Person