Verbandsgemeinden in
Rheinland-Pfalz sind
Verwaltungseinheiten in der Rechtsform von
Gebietskörperschaften, die aus Gründen des Gemeinwohls im Rahmen der Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz aus benachbarten
Gemeinden des gleichen
Landkreises gebildet wurden. Sie haben als
Gemeindeverbände die gleiche Rechtsstellung wie Gemeinden und Landkreise und dienen der Konzentration und damit Stärkung der Verwaltungskraft der verbandsangehörigen Gemeinden (
Ortsgemeinden und Städte), ohne dass diese ihre politische Selbständigkeit aufgeben.