Als
Verhandlung wird die Besprechung oder Erörterung eines Sachverhalts verstanden, die der Herbeiführung eines Interessensausgleichs zwischen mindestens zwei Verhandlungspartnern dient und wobei sich die Parteien durch
Interaktion untereinander einen Vorteil gegenüber der aktuellen Situation versprechen. Verhandlungen finden im
betriebswirtschaftlichen,
juristischen,
soziologischen und
privat-
emotionalen Bereich statt und sind in der Regel freiwillig.