Die
Vollzugsordnung für den Funkdienst, kurz
VO Funk, (Schweiz
Radioreglement; ,
RR), regelt international im Rahmen des
Völkerrechts Funkdienste und die Funkfrequenznutzung. Sie ergänzt die
Konstitution und Konvention der Internationalen Fernmeldeunion. Neben der Konstitution und Konvention und der Vollzugsordnung für internationale Fernmeldedienste (engl. ,
ITR) gehört die VO Funk zu den Grundsatzdokumenten der
Internationalen Fernmeldeunion (ITU). Die VO-Funk umfasst und reguliert vereinbarungsgemäß den Teil des zugewiesenen elektromagnetischen Spektrums (auch Funkfrequenzspektrum) von 9 kHz bis 275 GHz.