Ein
Wechsel (im 16. Jahrhundert verkürzt aus
Wechselbrief) ist ein
Wertpapier, das eine unbedingte
Zahlungsanweisung des
Ausstellers an den
Bezogenen enthält, an jenen oder an einen Dritten (Begünstigter, Remittent) zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort eine bestimmte Geldsumme zu zahlen. Ein akzeptierter Wechsel („gezogen“ und mit Unterschrift des Bezogenen) wird
Akzept genannt.