Ein
Werk ist eine geschützte oder eine schützbare Schöpfung im Sinne des
Urheberrechts. Das zentrale internationalen Abkommen zum Urheberrecht, die
Revidierte Berner Übereinkunft, setzt den Begriff voraus und definiert lediglich Werkarten. „Die Prüfung im Einzelfall, was als Werk anzusehen ist“, bestimmt sich „nach dem Recht des
Schutzlands.“ Das
TRIPS-Abkommen und das
Welturheberrechtsabkommen enthalten keine eigenen Definitionen, sondern beziehen sich auf die Berner Übereinkunft.