Im deutschen
Zivilrecht ist die
Willenserklärung die Äußerung eines Rechtsfolgewillens, also die Kundgabe (Erklärung) des
Willens einer Person, die einen Rechtserfolg beabsichtigt. Dieser Erfolg soll nach der
Rechtsordnung eintreten, weil er vom Erklärenden gewollt ist. Zum Beispiel ist die Rücktrittserklärung oder Kündigungserklärung eine Willenserklärung. Die beabsichtigte Rechtsfolge ist die Aufhebung eines Rechtsgeschäfts. Fallen Wille und Erklärung auseinander, liegt ein
Willensmangel vor.