Offiziere konnten in den deutschsprachigen Streitkräften von der Kaiserzeit bis zur Wehrmachtzur Disposition, abgekürzt z. D. als Zusatz zum Dienstgrad, gestellt werden. Sie schieden damit aus dem aktiven Dienst aus und erhielten eine Pension. Dies entsprach nach heutigem Sprachgebrauch einer Versetzung in den „einstweiligen Ruhestand“. Sie befanden sich unter Kontrolle der Landwehrbehörden und standen im Mobilmachungsfall als Kommandeure oder für ähnliche Dienststellungen zur Verfügung.