Zahnarzt ist die Berufsbezeichnung für einen Absolventen des Studiums der
Zahnmedizin. Im Gebiet der ehemaligen
DDR werden die Zahnärzte auch
Stomatologen genannt. Das Studium der Stomatologie wurde zeitweise mit einer Facharztprüfung (Facharzt für allgemeine Stomatologie) und später mit dem Diplom abgeschlossen (Dipl.-Stom. = Diplom-Stomatologe). (Die Berufsbezeichnung
Dentist ist veraltet und bezeichnete bis 1952 fortgebildete Zahntechniker, die in begrenztem Umfang Zahnheilkunde ausüben durften.) Der Zahnarzt gehört in Deutschland zu den
Freien Berufen, ebenso wie er in Österreich zu den
Freien Berufen gehört.