Das
Zollrecht (auch
Zollregal) war im
Mittelalter das Recht, von vorbeikommenden Reisenden und Händlern einen
Zoll oder eine
Maut zu erheben. Meistens gewährte der oberste Landherr, zum Beispiel der Kaiser, oder der Bischof, falls dieser weltliche Macht hatte, seinen
Lehensleuten oder
Vasallen dieses Recht. Auch eine Stadt konnte, im Rahmen des
Stadtrechts, das Zollrecht erlangen. Das Zollrecht war jahrhundertelang die Haupteinnahmequelle vieler Adliger und Monarchen, die dadurch unter anderem Kriege und den Hofstaat finanzierten. Heutzutage werden sogenannte „Wirtschaftszölle“ hauptsächlich bei der Wareneinfuhr in ein Zollgebiet erhoben, die die Warenströme steuern sollen.