Beruf ist die im Rahmen einer
arbeitsteiligen Wirtschaftsordnung aufgrund besonderer
Eignung und
Neigung systematisch erlernte und mit
Qualifikationsnachweis versehene, dauerhaft gegen Entgelt ausgeübte spezialisierte
Betätigung eines Menschen. Der Begriff ist abzugrenzen vom häufig als Synonym benutzten Wort "Job", das zwar auch auf eine Erwerbstätigkeit hinweist, jedoch in der Regel nicht an eine besondere Eignung oder Ausbildung gebunden ist.