Der Begriff
Imperium (von
lateinisch imperare, „herrschen“, „befehlen“, „gebieten“) gehörte im
römischen Reich zum Konzept der rechtlichen Amtsbefugnisse. Ein Mann, der ein
imperium innehatte, hatte fast absolute Macht innerhalb des Zuständigkeitsbereichs seines Amtes, konnte aber per
Veto oder Mehrheitsbeschluss durch den oder die Inhaber eines höher- oder gleichgestellten Imperiums überstimmt werden. Unscharf war die Abgrenzung zwischen
imperium (Befehlsgewalt, Machtbereich) und
potestas (Amtsgewalt). Am ehesten kann man wohl sagen, dass ein
imperium immer auch eine
potestas war, nicht umgekehrt. Ursprünglich wurde jeder Träger eines Imperiums als
Imperator bezeichnet; erst später, seit
Scipio Africanus, bekam dieses Wort eine speziellere Bedeutung – zunächst „militärischer
Befehlshaber“, dann „siegreicher Feldherr“ – und bezeichnete zuletzt nur noch die römischen Kaiser.