Mit der
lateinischen Wendung
pro rata temporis (lat. etwa ‚zeitanteilig‘) ist insbesondere in
Recht und
Wirtschaft die Verteilung eines Geldbetrages auf Zeitabschnitte entsprechend der Dauer der Zeitabschnitte gemeint. In der Schweiz ist auch die Bezeichnung
marchzählige Abrechnung gebräuchlich.