Als
Äußerungsdelikte, auch
Inhaltsdelikte werden im deutschen
Straf- und
Zivilrecht sämtliche
Tatbestände bezeichnet, welche die Verbreitung für sich rechtswidriger
Äußerungen sanktionieren. Die Zusammenfassung mehrerer Tatbestände als Äußerungsdelikte schließt an die Besonderheit der Herabsetzung einer Person durch Sprache oder Zeichen als Mittel der Kommunikation an.