Établissement public


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Établissement public
In Frankreich wird unter einem Établissement public im verwaltungtechnischen Sinne eine öffentliche Einrichtung verstanden, die eine juristische Person des Öffentlichen Rechtes ist. Damit verfügt sie über eine gewisse verwaltungstechnische und finanzielle Autonomie, um einen Auftrag von generellem Interesse zu erfüllen, der präzise definiert ist (Prinzip der Spezialität). Damit ist sie abgegrenzt zu einem Objekt der zentralen Verwaltung des Staates.

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