Das
öffentliche Recht (auch
Öffentliches Recht geschrieben) ist derjenige Teil der
Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt (dem Staat) und einzelnen Privat
rechtssubjekten (den Bürgern) regelt. Im Unterschied dazu regelt das
Privatrecht die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatrechtssubjekten. Ferner umfasst das öffentliche Recht die Rechtsbeziehungen der
Verwaltungsträger untereinander sowie das die Organisation und Funktion des
Staats betreffende
Staatsorganisationsrecht, wie beispielsweise die
Zuständigkeit der einzelnen
Behörden und
Gerichte oder Regelungen über das Dienstverhältnis der
Beamten.