Die
Neutralität ist seit ihrer Beschlussfassung am 26. Oktober 1955 ein grundlegendes Element in der
österreichischen Außenpolitik. Seit 1965 ist der 26. Oktober in Erinnerung daran der
Nationalfeiertag Österreichs. Die Neutralität Österreichs wurde allerdings durch den
EU-Beitritt am 1. Jänner 1995 und durch weitere seither beschlossene neue Verfassungsbestimmungen de facto eingeengt.