Unter
Übereignung versteht man im
Sachenrecht die Übertragung des
Eigentums an einer
Sache von einer Person auf eine andere. Die Übereignung ist somit ein
Verfügungsgeschäft. In Österreich und der Schweiz wird auch der Ausdruck
Veräußerung verwendet, in Deutschland sind die Bezeichnungen nicht deckungsgleich.