Übergangstarif


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Übergangstarif
Ein Übergangstarif ist eine besondere Tarifart bei Verbundtarifen des öffentlichen Personennahverkehrs. Angeboten werden diese für Fahrten in Nachbarverbünde, meistens jedoch nur in bestimmten Teilbereichen der betroffenen Verbundgebiete. Ziel ist es, eine Doppeltarifierung zu vermeiden und damit einen Preisvorteil gegenüber einer Einzeltarifierung für die einbezogenen Verbundgebiete anzubieten. Übergangstarife betreffen im Allgemeinen zwei Verbundtarifgebiete, entsprechende Regelungen für drei oder mehr unterschiedliche Gebiete sind eine absolute Ausnahme. Sie dienen insbesondere dazu, eine Aneinanderreihung von Fahrkarten der beteiligten Verbünde zu vermeiden; eine derartige Aneinanderreihung ist in vielen Tarifbestimmungen bzw. Beförderungsbedingungen ausgeschlossen.

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