Überschuldung


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Überschuldung
Überschuldung bedeutet, dass ein Schuldner seine Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern nicht mehr pünktlich erfüllen kann. Bei juristischen Personen und bestimmten Personengesellschaften stellt die Überschuldung nach deutschem Insolvenzrecht einen Insolvenzgrund dar.

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