Eine
öffentlich-private Partnerschaft (
ÖPP) oder
Public-private-Partnership (
PPP) ist eine vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen
öffentlicher Hand und
Unternehmen der Privatwirtschaft in einer
Zweckgesellschaft. Ziel von PPP ist die Arbeitsteilung, wobei der private Partner die Verantwortung zur effizienten Erstellung der Leistung übernimmt, während die öffentliche Hand dafür Sorge trägt, dass
gemeinwohlorientierte Ziele beachtet werden. Die öffentliche Hand erwartet von der Partnerschaft mit der privaten Wirtschaft die Entlastung der angespannten öffentlichen Haushalte, da der private Unternehmer die Finanzierung ganz oder teilweise selbst besorgt und daher auf die Wirtschaftlichkeit des Projektes achten muss. PPP ist in der Regel einem Miet- oder
Pachtvertragsverhältnis ähnlich.