öffentlich-rechtlicher Vertrag


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Öffentlich-rechtlicher Vertrag
Bei einem öffentlich-rechtlichen Vertrag (örV) schließt eine Behörde mit einer Privatperson, oder auch einem anderen Verwaltungsträger, einen Vertrag über einen öffentlich-rechtlichen Gegenstand ab. Grundlegend geregelt ist diese Form des Verwaltungshandelns in bis  VwVfG. Da von diesen Regelungen nur Verträge der Verwaltung, und nicht etwa verfassungs- oder völkerrechtliche Verträge erfasst sind, spricht man hier genauer von einem verwaltungsrechtlichen Vertrag oder kurz Verwaltungsvertrag.

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