Öffentliche Bibliotheken werden im
Bibliothekswesen gemeinhin als öffentlich zugängliche
Bibliotheken mit einem Angebot an
Beständen und Dienstleistungen für die allgemeine Bevölkerung verstanden und damit von den meist ebenfalls öffentlich zugänglichen
wissenschaftlichen Bibliotheken unterschieden. In Deutschland dienen öffentliche Bibliotheken nach Artikel 5 (1)
GG der allgemeinen Bildung und Informationsversorgung und als kulturelle Einrichtung für die Freizeitgestaltung aller Bürger.