übertragener Wirkungskreis


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Übertragener Wirkungskreis
Übertragener Wirkungskreis und eigener Wirkungskreis sind Begriffe, die Kompetenzen einer Selbstverwaltungskörperschaft, beispielsweise Gemeinden und Universitäten, von denen staatlicher Einheiten wie den Bundesländern abgrenzen.

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