Förderung der Zersplitterung des Reiches in Territorien weltlicher Landesherrn durch könig- (1. Mai) und kaiserliche Privilegien (Mai 1232) für die deutschen Reichsfürsten
Reichstag in Ravenna: Verbot für alle deutschen Städte, Stadträte und Bürgermeister einzusetzen bzw. Einigungen, Bruderschaften oder Zünfte zu bilden.
Herzog Friedrich II. von Österreich erzwingt den Übergang über die Donau und erobert die Herrschaftssitze der Kuenringer und ihrer Verbündeten (z.B. Dürnstein, Zwettl etc.).
Beratung und Inkrafttreten der „Constitutiones regni utriusque Siciliae“ in Melfi: Bestimmungen für das Königreich Sizilien. Gesetzeswerk mit 219 Einzelgesetzen zu allen Bereichen des öffentlichen Lebens in Sizilien. Das umfassende Gesetzeswerk, initiiert von Kaiser Friedrich II., aufbauend auf die bereits unter seinem Großvater Roger II. begonnene Rechtsreform, war bis ca. 1241/1246 mit zahlreichen Nachträgen erweitert worden und bis ins 19. Jahrhundert in Neapel und Sizilien gültiges Recht.
Kaiser Friedrich II. verbietet den Gebrauch von Papier für wichtige Dokumente.