Abdingbarkeit


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Abdingbares Recht
Abdingbar sind solche gesetzlichen Regelungen des Zivilrechts, von denen durch vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgewichen werden kann, etwa durch Änderung oder vollständigen Ausschluss. Andere Begriffe für abdingbares Recht sind dispositives oder disponibles Recht oder ius dispositivum oder nachgiebiges Recht. Der Gegensatz ist zwingendes Recht oder ius cogens, also Recht, das nicht umgangen werden darf.

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