Abdingbar sind solche
gesetzlichen Regelungen des
Zivilrechts, von denen durch
vertragliche Vereinbarung zwischen den
Parteien abgewichen werden kann, etwa durch Änderung oder vollständigen Ausschluss. Andere Begriffe für
abdingbares Recht sind
dispositives oder
disponibles Recht oder
ius dispositivum oder
nachgiebiges Recht. Der Gegensatz ist
zwingendes Recht oder
ius cogens, also
Recht, das nicht umgangen werden darf.