Ein
Abfallbeauftragter oder
Betriebsbeauftragter für Abfall berät den
Unternehmer oder Betreiber einer Anlage und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für die
Kreislaufwirtschaft und die
Abfallbeseitigung bedeutsam sein können. Er hat Rechte und Pflichten, die gesetzlich bestimmt sind.