Abfindungsbrennerei ist die Bezeichnung für einen Produktionsbetrieb von
Spirituosen (
Destillerie), dessen Brenngeräte während des Herstellungsprozesses nicht unter
zollamtlichem Verschluss stehen. Im Gegensatz zur
Verschlussbrennerei entsteht bei der Abfindungsbrennerei die Steuer nicht nach der Menge des tatsächlich erzeugten Alkohols, sondern nach Art und Menge des angemeldeten Materials.