Ablassbrief


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Ablassbrief
Der Ablassbrief bescheinigte dem Erwerber einen Ablass, das heißt den „Nachlass von auferlegten Strafen, die von dem Sünder nach seiner Umkehr noch zu verbüßen sind“. Andere Bezeichnungen sind Indulgenzbrief (von lat. litterae indulgentiales), Ablassblatt oder, insbesondere bei größerem Bildteil, Ablassbild.

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