Ein
Ablehnungsgesuch, auch
Befangenheitsantrag genannt, ist im deutschen
Recht ein
Antrag, durch welchen ein an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligter die Besorgnis geltend machen kann, ein zur Entscheidung berufener
Richter sei
befangen. Abgelehnt werden können immer nur einzelne Richter, nie das Gericht als Ganzes.