Abrüstung bezeichnet die einseitige (
unilateral) oder – durch zwei (
bilateral) oder mehrere Staaten (
multilateral) – vereinbarte Reduzierung
militärischer Potenziale (
Soldaten,
Waffensysteme). Ideales Fernziel wäre die völlige Abschaffung der militärischen Ressourcen, um damit die zwischenstaatliche Gewaltanwendung einzudämmen oder ganz auszuschließen. Abrüstung soll dadurch die Durchsetzung des Gewaltverbots nach Artikel 2 (4) der
Charta der Vereinten Nationen fördern (Pflicht zu völliger Abrüstung besteht nicht). In einem weiteren unscharfen Sprachgebrauch beinhaltet Abrüstung auch die
Rüstungskontrolle (arms control), die sich mit ihrem Bezug auf die Stabilität
nuklearer Abschreckung jedoch wesentlich von der älteren Vorstellung der Abrüstung unterscheidet und nicht deren negative Sicht von Rüstung teilt.