Die
Zwangsmaßnahme der
Abschiebung (in der Schweiz auch:
Ausschaffung und
Rückschaffung) ist die
Vollstreckung der Ausreisepflicht einer Person, die nicht die Staatsangehörigkeit des Landes besitzt, aus dem sie abgeschoben werden soll. Sie erfolgt als
Realakt durch staatliche Behörden in der Regel in das Herkunftsland der Person oder in ein
Drittland.