Abtretung (auch
Zession vom
lateinischen cessio) ist im
schweizerischen Zivilrecht nach der Legaldefinition in Art. 164 Abs. 1
OR die Übertragung einer
Forderung von dem übertragenden
Gläubiger (
Zedent) auf einen empfangenden Gläubiger (
Zessionar), der dann neuer Gläubiger wird. Die Abtretung erfolgt durch einen schriftlichen
Vertrag zwischen Zedent und Zessionar.