Adäquanz (von lateinisch
adäquat – angemessen, entsprechend) ist ein Begriff aus der
Rechtswissenschaft. Die Frage nach der Adäquanz dient als Eingrenzungskriterium für Fragen der
Kausalität und
Zurechnung. Nach der so genannten Adäquanztheorie muss der Schädiger nicht für solche Ereignisse einstehen, die nach der normalen Lebensanschauung eines objektiven, informierten Dritten völlig außerhalb der Erfahrung und Erwartung liegen.