Das
adlige Gut bezeichnet – ähnlich dem
Ritter- oder dem
Kanzleigut – eine bestimmte Art von
Gütern in den Herzogtümern
Schleswig und
Holstein. Im einstmals unabhängigen
Herzogtum Lauenburg wurde auch von den sogenannten
Adligen Gerichten gesprochen. Die adligen Güter waren landwirtschaftliche Betriebe und Verwaltungsbezirke zugleich. Sie bildeten vom Mittelalter bis zu ihrer Auflösung während der
Weimarer Republik die vorherrschende Wirtschaftsform der beiden Herzogtümer. Die adligen Güter liegen historisch bedingt mehrheitlich im östlichen Landesteil.