Das von der 1912 auf dem
chinesischen Festland gegründeten
Republik China kontrollierte Staatsgebiet beschränkt sich seit 1949 auf die
Insel Taiwan und eine Reihe kleinerer Inseln. Jedoch hat sie ihre Ansprüche auf
Festlandchina und die
Mongolei formell nie aufgegeben. Daher ist bei der
Verwaltungsgliederung der Republik China zu unterscheiden zwischen der effektiven Gliederung des tatsächlich kontrollierten Staatsgebiets, wo fünf regierungsunmittelbare Städte und daneben 14 Landkreise und drei weitere kreisfreie Städte die wichtigsten Einheiten bilden, und der nur noch auf dem Papier bestehenden auf ganz China und angrenzende Gebiete bezogenen verfassungsmäßigen Gliederung in 35 Provinzen, 14 Städte, zwei Regionen und eine Sonderzone.