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Admiralstab (Kaiserliche Marine)
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Admiralstab (Kaiserliche Marine)
Admiralstab
war von 1899 bis 1918 die Bezeichnung für eine der vier obersten
Kommandobehörden
der deutschen
Kaiserlichen Marine
. Daneben bestanden das
Reichsmarineamt
, das
Marinekabinett
und das Amt des
Generalinspekteurs der Marine
. Die Zersplitterung der Marineführung ohne einen mit entsprechenden Machtmitteln ausgestatteten
Oberbefehlshaber
(vergleiche »
First Sea Lord
«) wirkte sich im
Ersten Weltkrieg
für Deutschland negativ aus. Erst mit Errichtung der
Seekriegsleitung
im August 1918 konnte die notwendige einheitliche Führung geschaffen werden. Doch diese Maßnahme erlangte keinen Einfluss mehr auf das
Kriegsgeschehen
. Am 14. November 1918 wurde der Admiralstab dem
Reichsmarineamt
unterstellt. Mit Erlass des
Reichspräsidenten
vom 15. September 1919 wurde der Admiralstab aufgelöst, die Geschäfte wickelte die
Admiralität
ab.
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